Große Hilfe für kleine Projekte – Verfügungsfonds Rahlstedt-Ost

Im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) erhält das RISE-Fördergebiet Rahlstedt-Ost innerhalb der Programmlaufzeit jährlich einen Verfügungsfonds in Höhe von 20.000 Euro. Dieses Geld wird für kleine und kurzfristig umzusetzende Projekte in Rahlstedt-Ost eingesetzt. Jeder, ob Einzelperson, Gruppe, Verein oder Einrichtung, kann Geld aus dem Verfügungsfonds beantragen. Die Projekte, Veranstaltungen, Maßnahmen oder Sachmittel müssen auf einer gemeinnützigen Basis den Menschen in Rahlstedt-Ost zugute kommen.

 

Warum „Verfügungsfonds“?

Mit dem Verfügungsfonds werden kleine Vorhaben und Projekte in Rahlstedt-Ost unbürokratisch gefördert! Jede und jeder kann einen Antrag stellen. Die Bedingung: Alle Projekte und Vorhaben müssen einen Nutzen für Rahlstedt-Ost haben und in Rahlstedt-Ost angesiedelt sein.

Wer kann Anträge stellen?

Jeder und jede kann einen Antrag stellen. Ob Einzelpersonen, Initiative oder Verein- wichtig ist nur, dass konkrete Ansprechpartner/innen benannt werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte, die in Rahlstedt-Ost

  • Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern,
  • Nachbarschaftliche Kontakte und Netzwerke stärken,
  • Stadtteilkultur beleben und Begegnung ermöglichen,
  • lokale Beschäftigung fördern und stabilisieren,
  • der Aufwertung von Stadt- und Ortsteilzentren dienen
  • oder Einzelhandelsstandorte beleben.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Den Antragsvordruck können Sie hier auf unserer Website herunterladen oder auf Nachfrage im Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost (Hegeneck 7-9) erhalten. Hier gibt es zudem einen Leitfaden zur Antragsstellung. Die Gebietsentwicklerinnen unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Der Antrag ist mindestens 10 Tage vor der Sitzung im Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost einzureichen. Abgabe möglichst per E-Mail (rahlstedt-ost@lawaetz.de) oder per Post.

Wer entscheidet?

Die Mitglieder des Stadtteilbeirates Rahlstedt-Ost entscheiden über die Anträge auf ihren monatlichen Sitzungen.

Wie viel Geld gibt es?

Für Rahlstedt-Ost stehen jährlich max. 20.000,- € zur Verfügung. Der Verfügungsfonds fördert stadtteilbezogene Projekte in Höhe von bis zu 100% der Kosten. Wichtig: Gelder aus den Verfügungsfonds müssen vor Beginn des zu fördernden Projektes beantragt werden. Bereits gestartete Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Wer weiß mehr darüber?

Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost

Hegeneck 7-9

22149 Hamburg

Tel.: 040 - 60 77 52 81

rahlstedt-ost@lawaetz.de